Das Schwäbisch-Hällische in aller Munde

In verschiedenen Medien wird derzeit über Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. (EU-geschützte geografische Angabe) berichtet. Aber was bedeutet die Bezeichnung eigentlich? Eine Klarstellung aus gegebenem Anlass.

 

Das Schwäbisch-Hällische Schwein ist in aller Munde. Die hierzulande ihrer Färbung wegen liebevoll „Mohrenköpfle“ genannte alte Landrasse ist weit über die Grenzen Hohenlohes hinaus bekannt. Ja, die Schwäbisch-Hällischen haben seit ihrer Rettung durch die Hohenloher Bauern um Rudolf Bühler im Jahr 1986 dank ihrer besonderen Fleischqualität so richtig Karriere gemacht. Aktuell gibt’s stolze 4300 reinrassige Schwäbisch-Hällische Muttersauen und Eber für die Erzeugung von Schwäbisch-Hällischem Fleisch auf den Mitgliedsbetrieben der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall.

 

Für die Bauern, die die Schweine der ältesten deutschen Landrasse züchten und mästen, gelten strenge Erzeugerrichtlinien. Hier ist festgelegt, dass die Tiere ausschließlich gentechnisch unverändertes, ganz überwiegend heimisches Futter bekommen, dass Stroheinstreu in der Mast vorgeschrieben ist, in welchen Landkreisen die Tiere gehalten werden dürfen und anderes mehr. Die besonders tiergerechte Aufzucht kommt – neben der Abstammung - der Qualität des Fleischs zugute.

 

Veredeltes Schwäbisch-Haellisches Landschwein
Veredeltes Schwäbisch-Hällisches Landschwein (Schwäbisch-Hällische Sau mit Fleischeber).

 

Zur Genetik ist in den Erzeugerrichtlinien folgendes zu lesen: „Für die Mast und Fleischerzeugung werden reinrassige Schwäbisch-Hällische Schweine (Anpaarung reinrassiger Schwäbisch-Hällischer Muttersauen aus Herdbuchabstammung mit reinrassigen Schwäbisch-Hällischen Ebern aus Herdbuchabstammung) sowie veredelte Schwäbisch-Hällische Landschweine (Anpaarung von reinrassigen Muttersauen aus Herdbuchabstammung mit einem Fleischeber gemäß Empfehlungsliste des Zuchtleiters). Die Muttersauen müssen jedoch stets vom SH-Herdbuch abstammen, zu belegen durch tierzuchtrechtlichen Nachweis.“  

 

Seit dem Jahr 1998 trägt Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch die EU-Auszeichnung „geschützte geografische Angabe“. Diese basiert auf den verbindlichen Erzeugerrichtlinien. Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. ist also sowohl das Fleisch reinrassiger Schwäbisch-Hällischer Schweine, als auch das Fleisch „veredelter“, mit einem Fleischeber angepaarter Schwäbisch-Hällischer Schweine. Erstere weisen eine starke Fettauflage auf, letztere zeichnet eine deutliche Marmorierung des Fleischs auf.

 

Die Erzeugung auf den Mitgliedsbetrieben sowie Schlachtung, Warentrennung und Verarbeitung im Schlachthof der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall werden fortlaufend kontrolliert. Für das fünfstufige Verfahren der rund 80 000 Mastschweine pro Jahr ist das vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassene Kontrollinstitut Lacon zuständig, das zudem auch auf Mengenplausibilität zwischen Einkauf (beim Landwirt) und Verkauf (an die eigenen Märkte, die Gastronomie und die Partnerfachmetzgereien) checkt. In keinem Fall gab es Anlass zur Beanstandung, teilt Lacon (20. April 2020) mit: „Seit Beginn des Prüfungsauftrags im Jahr 1998 wurden keine Tatbestände festgestellt, die die Zertifizierung ,Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A.‘ in Frage gestellt hätten. Die entsprechende Dokumentation liegt ... lückenlos vor.“

 

Wurstdosen, die mit dem Siegel „Schwäbisch-Hällischem Qualitätsschweinefleisch g.g.A.“  versehen sind, beinhalten also genau dieses: Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch gemäß den g.g.A.-Richtlinien. 

 

Weitere Informationen unter:
www.haellisch.eu

 

Sonderdruck "Goldener Pflug" 1998 

 

Spezifikation für Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A.