Die Rote Liste

Viele alte Haus- und Nutztierrassen sind in ihrer Existenz gefährdet. Einmal im Jahr dreht sich im Hohenloher Freilandmuseum Wackershofen alles um dieses wichtige Thema. Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall präsentiert Sauen und Eber des Schwäbisch-Hällischen Landschweins, Experten bringen dabei die zugrunde gelegten Kriterien auch dem Laien näher. Denn auch diese alte Landrasse steht aktuell auf der so genannten Roten Liste einheimischer Nutztierrassen in Deutschland.

 

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Tag der bedrohten Haustierrassen im Freilandmuseum: Rudolf Bühler, Vorstand der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft, präsentiert im Führring eine seiner Schwäbisch-Hällischen Sauen.

 

Aber was heißt das eigentlich? Wann gilt eine Rasse als gefährdet?

 

Laut Welternährungsorganisation sind weltweit 7616 Tierrassen erfasst oder gemeldet. Davon sind 1491 Rassen, also etwa 20 Prozent als gefährdet eingestuft. In den letzten sechs Jahren ist im Durchschnitt eine Rasse pro Monat ausgestorben. In Europa ist bereits etwa die Hälfte aller zu Beginn des 20. Jahrhunderts verbreiteten Tierrassen unwiederbringlich verloren gegangen. Ein Drittel der verbleibenden 770 Rassen ist als stark bestandsgefährdet einzustufen. Nach Angabe des Fachbeirats Tiergenetische Ressourcen sind in Deutschland von den 74 einheimischen Rassen, die dem Tierzuchtrecht unterliegen, 52 Rassen (von fünf Arten) gefährdet.

 

2003 wurde von der Agrarministerkonferenz das Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland verabschiedet. Bei der Umsetzung sind hauptsächlich drei Zielvorgaben zu erfüllen: das Monitoring, das heißt die regelmäßige Überprüfung der Zahl der Tiere; die Einrichtung, Anlage, Pflege und Verwaltung einer Nationalen Kryoreserve, das heißt die Sicherung von Sperma; die Entwicklung nachhaltiger Zuchtprogramme mit der züchterischen Zielsetzung der genetischen Erhaltung.

 

Das 2006 novellierte deutsche Tierzuchtgesetz, die wesentliche Rechtsgrundlage der Nutztierzucht bei den Arten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege, formuliert als Ziel unter anderem ausdrücklich die Erhaltung der genetischen Vielfalt. Dies soll auch durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel gefördert werden. Für die Durchführung des Gesetzes und die auf seiner Grundlage zu erlassenden Verordnungen sind die Bundesländer zuständig. Das Land Baden-Württemberg beispielsweise fördert die bedrohte Rasse der Schwäbisch-Hällischen Schweine mit einem speziellen Programm. Für jeden Wurf reinrassiger Mohrenköpfle-Zuchtferkel von eingetragenen Herdbuchsauen erhält ein Bauer 75 Euro Prämie. 

 

Weitere Informationen auf der Webseite der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland:
tgrdeu.genres.de

 

Tag bedrohter Haustierrassen im Freilandmuseum Wackershofen am Sonntag, 1. Juni, 10 bis 17 Uhr
www.wackershofen.de

 

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